a) Die Stadt Biel hielt im angefochtenen Entscheid fest, der geplante Digitalscreen sei aufgrund seiner Grösse und Funktion als B200L Leuchtreklame einzureihen. Sie begründete den Bauabschlag damit, dass der massgebende Strassenabschnitt nach dem Plakatierungsplan der Kategorie "möglich" zugeteilt sei, was nach den Richtlinien einem Plakatstandort pro 600 m entspreche. Im zu betrachtenden Strassenabschnitt sei im Radius von 600 m die Plakatdichte bereits erreicht.