1. Die Beschwerdeführerin reichte am 6. November 2019 bei der Stadt Biel/Bienne ein Baugesuch ein für die Erstellung eines wandmontierten Werbebildschirms (Digitalscreen, 55 Zoll) an der Fassade des Tankstellenshops am H.________weg 43. Die Parzelle Biel/Bienne Grundbuchblatt Nr. I.________/BR.________ liegt in der Mischzone B. Die Vorinstanz teilte der Beschwerdeführerin mit, dass das Bauvorhaben nicht bewilligungsfähig sei, weil die zulässige Plakatdichte im betreffenden Strassenabschnitt schon erreicht sei. Die Beschwerdeführerin hielt am Vorhaben fest und verlangte einen anfechtbaren Entscheid.