Vorliegend handelt es sich aber nicht um freistehende Plakatträger, sondern um eine Wandmontage, die weiterhin zulässig ist (vgl. Art. 5 und 6 RR). Zu wandmontierten Plakatgruppen äussern sich die Richtlinien nicht. Aus diesem Schweigen kann nicht abgeleitet werden, dass das Anbringen von mehreren Plakatträgern oder von verschiedenen Plakatformaten an einer Fassade unzulässig wäre. 14 Richtlinien S. 6 15 Richtlinien S. 6 16 Richtlinien S. 5 erster Absatz 17 Vgl. Richtlinie S. 5 zweiter Absatz