Beim Thema Plakatanordnung heisst es: "Gegenüber der früheren Plakatierung, bei der vor allem die Bauten mit Plakaten behängt wurden, legen die Richtlinien aus ästhetischen Gründen das Schwergewicht auf freistehende Plakatträger."16 Freistehende Plakatträger sind eigenständige Objekte bzw. "Gestaltungselemente", die im Raum eine Eigenwirkung haben.17 Dass für freistehende Plakatträger aus Gründen des Orts- und Strassenbildes Vorgaben bezüglich Gruppengrösse, Plakatformate und Aufstellungsart gemacht werden, ist nachvollziehbar. Vorliegend handelt es sich aber nicht um freistehende Plakatträger, sondern um eine Wandmontage, die weiterhin zulässig ist (vgl. Art. 5 und 6 RR).