h) Vorliegend ist nicht geplant, an einem plakatfreien Standort eine neue Plakatstelle zu errichten. An der Fassade des Tankstellenladens bestehen bereits drei Plakatträger; es handelt sich um einen bestehenden Plakatstandort. Daran ändert auch nichts, dass die beiden anderen Plakatträger ein anderes Format aufweisen (B12) und unbeleuchtet sind; diese Plakatträger werden vom Entscheid über den geplanten Digitalscreen nicht berührt; der Plakatstandort bleibt bestehen. Im Vordergrund steht deshalb nicht der Abstand zur nächstgelegenen, südöstlichen Plakatstelle.