zwischen den Plakatstellen könnte unter Umständen ungewollte, negative Auswirkungen auf das Ortsbild haben und damit den Anliegen des Reklamereglements zuwiderlaufen. Würde der in den Richtlinien definierte Abstand unbesehen der konkreten Umstände angewendet, könnte dies in Konstellationen wie der vorliegenden dazu führen, dass im korrekten Abstand ein zusätzlicher Plakatstandort errichtet würde. Eine Erhöhung der Anzahl der Plakatstandorte ist nicht im Sinn der reklamerechtlichen Bestimmungen, zumal damit das Ziel eines plakatfreien Zwischenraums14 vereitelt würde.