Solche Abstände sind grundsätzlich geeignet, um ein ausgewogenes Verhältnis herzustellen und unerwünschte Häufungen von Reklamen verhindern, welche den ästhetischen Eindruck eines Strassenzugs oder gar Quartiers in Mitleidenschaft ziehen könnten. Die Richtlinien sprechen selber aber nur von einer "Richtgrösse" und erwähnen die Schwierigkeit einer Quantifizierung.13 Zweck des Reklamereglements ist eine qualitätsvolle Umweltgestaltung und der Schutz des Orts- und Strassenbildes sowie der Wohnqualität vor Beeinträchtigung durch Reklamen (vgl. Art. 1 Abs. 2 RR). Eine strikte, schematische Anwendung der Richtgrössen für die Abstände