Gemäss Plakatierungsplan B200/B200L sind an der H.________strasse Reklamen zulässig. Der vorliegende Abschnitt der H.________strasse gilt als "gut geeignet", so dass eine grössere Plakatdichte zulässig ist. e) Wie oben erwähnt, müssen Reklamen unter anderem punkto Häufigkeit in einem ausgewogenen Verhältnis stehen (Art. 3 Abs. 2 RR). Die zulässige Plakatdichte wird im Reklamereglement nicht näher definiert. Dazu halten die Richtlinien Folgendes fest:11