Da sich in südöstlicher Richtung, in einer Entfernung von 170 m, bereits eine doppelseitige B200L Plakatstelle befinde, müsse der geplante Digitalscreen gemäss den Richtlinien zu diesem einen Abstand von 300 m einhalten. Die heute bei der Tankstelle bestehende B200-Reklame, die durch den Digitalscreen ersetzt werden solle, sei bereits zuviel. Die Frage, ob das Ortsbild durch das Vorhaben beeinträchtigt werde, stelle sich nicht; die Bestimmungen der Reklamegesetzgebung der Stadt Biel seien nicht eingehalten. Mit den definierten Abständen solle eine ungewollte Häufung oder Überpräsenz von Reklamen und damit negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild vermieden werden.