a) Die Stadt Biel hielt im angefochtenen Entscheid fest, der geplante Digitalscreen sei aufgrund seiner Grösse und Funktion als B200L Leuchtreklame einzureihen. Sie begründete den Bauabschlag damit, dass der massgebende Strassenabschnitt nach dem Plakatierungsplan der Kategorie "gut geeignet" zugeteilt sei, was nach den Richtlinien einem Plakatstandort pro 300 m entspreche. Im zu betrachtenden Strassenabschnitt sei im Radius von 300 m die Plakatdichte bereits erreicht.