Ein Abbruch und Wiederaufbau ist von der Besitzstandsgarantie nicht gedeckt, ebenso wenig eine neubauähnliche Umgestaltung. Mit der Demontage des bestehenden Plakatträgers erlischt somit die Besitzstandsgarantie.3 Die Montage eines Digitalscreens an gleicher Stelle ist ein Neubau, der den geltenden rechtlichen Anforderungen genügen muss.