Mit Bauentscheid vom 17. Februar 2020 erteilte die Gemeinde Biel/Bienne dem Bauvorhaben den Bauabschlag ohne Bekanntmachung. 2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 19. März 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Bauentscheids vom 17. Februar 2020 und Erteilung der Baubewilligung. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 1/10 BVD 110/2020/39