Nur wenn eine allfällige rechtskräftige Bewilligung für den Ausbau der V.________strasse auch eine Nutzung für die Erschliessung des Abfall-/Entsorgungszentrums einschliesst, wäre das vorliegende Projekt ohne Anpassungen weiter materiell zu prüfen. Andernfalls – wenn also eine Bewilligung für den Ausbau der V.________strasse für Zwecke erteilt wird, welche die Erschliessung des Abfall-/Entsorgungszentrums nicht umfassen – würden für das vorliegende Projekt eine genügende Erschliessung und genügende Parkiermöglichkeiten weiterhin fehlen. Dasselbe gilt im Falle eines rechtskräftigen Bauabschlags für das Projekt betreffend Ausbau der V.________strasse.