a) Es stellt sich die Frage, ob das vorliegende Verfahren im Sinne von Art. 38 VRPG45 einzustellen ist, bis ein rechtskräftiger Entscheid betreffend den Ausbau der V.________strasse vorliegt. Die Beschwerdegegnerin stellt einen entsprechenden Antrag für den Fall, dass der Gesamtbauentscheid vom 16. September 2019 betreffend den Ausbau der V.________strasse aufgehoben werde.