Unter diesen Umständen erübrigt sich eine Überprüfung der errechneten Bandbreite. Bei null anrechenbaren Parkplätzen ist die Voraussetzung, dass das Bauvorhaben über eine ausreichende Anzahl Motorfahrzeug-Parkplätze verfügen muss, beim vorliegenden Projekt jedenfalls nicht erfüllt. Auch aus diesem Grund kann die Baubewilligung zur Zeit nicht erteilt werden. 5. Sistierung