e) Die fraglichen 11 Parkplätze bilden weder Teil des hier zu beurteilenden Bauvorhabens, noch sind sie bereits vorhanden oder rechtskräftig bewilligt. Die Bauherrschaft beantragt die Anrechnung von Parkplätzen, die Gegenstand eines separaten, noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Baubewilligungsverfahren bilden, als Nebenanlagen zum Bauvorhaben betreffend Abfall-/Entsorgungszentrum.