c) Die Beschwerdegegnerin hat im erstinstanzlichen Verfahren einen Umweltverträglichkeitsbericht eingereicht, welcher festhält, dass die Anfahrt von Osten her (Thun, Steffisburg, Heimberg), von Westen her (Uetendorf, Westamt) oder von Süden her (Thierachern, Allmendingen) erfolgen kann. Jede Anfahrtsmöglichkeit führt über die bestehende V.________strasse: von Osten und Westen via O.________strasse und Kreuzung Y.________ (Kreisel); von Süden entlang der AF.________. Bei voller Auslastung verursacht das Entsorgungszentrum einen durchschnittlichen Zufahrtsverkehr pro Betriebstag von ungefähr 800 Personen- und Lieferwagen und 38 Lastwagen.23