Die Bauherrschaft unterbreitet das Bauvorhaben erst mit der Einreichung des Baugesuchs verbindlich zur Beurteilung durch die Baubewilligungsbehörde. Interessierte haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der öffentlichen Auflage der Baugesuchsakten über die geplante Ausgestaltung des Vorhabens zu informieren und Vergleiche mit allfällig vorangehenden Angaben an Informationsveranstaltungen anzustellen. Die Baubewilligungsbehörde beurteilt einzig das ihr unterbreitete Projekt. Durch die von den Beschwerdeführenden geltend gemachten Abweichungen des Projekts von vorgängigen Angaben der Bauherrschaft wird der Vertrauensgrundsatz nicht verletzt.