Es besteht in baurechtlicher Hinsicht keine Verpflichtung, ein Projekt genau so einzureichen, wie es an einer vorgängigen Informationsveranstaltung interessierten Drittpersonen vorgestellt wurde. Solche Veranstaltungen können Impulse zur Anpassung des Projekts geben, oder das Projekt kann aus anderen Gründen noch überarbeitet werden. Die Bauherrschaft unterbreitet das Bauvorhaben erst mit der Einreichung des Baugesuchs verbindlich zur Beurteilung durch die Baubewilligungsbehörde.