Gemäss dem im Baubewilligungsverfahren erstatteten Umweltverträglichkeitsbericht führt das Bauvorhaben auf der bereits stark befahrenen O.________strasse nur zu einer sehr geringen Erhöhung der Lärmemissionen um 0,1 dB(A).14 Die materielle Betroffenheit der Bewohner und Eigentümer der Liegenschaft S.________strasse erscheint damit zweifelhaft.15 Sie kann letztlich offen bleiben, da jedenfalls der Beschwerdeführer 1 und die Beschwerdeführenden 2-7 beschwerdelegitimiert sind.