Die Distanz der Liegenschaft S.________strasse zur Bauparzelle beträgt rund 150 m. Die Beschwerdeführenden befürchten Immissionen durch Zunahme des Verkehrs auf der O.________- und der V.________strasse und insbesondere beim Kreisel O.________strasse/V.________strasse/W.________strasse, der sich in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft befindet. Gemäss dem im Baubewilligungsverfahren erstatteten