3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet5, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Zudem zog es die Akten des Verfahrens RA Nr. 110/2019/211 zum vorliegenden Verfahren bei. Es bat die Beschwerdeführerin 12 um Einreichung eines Nachweises dafür, dass Herr AC.________ ermächtigt war, im Namen der Stockwerkeigentümergemeinschaft einen Rechtsvertreter mit der Beschwerdeeinreichung zu beauftragen und zu bevollmächtigen, bzw. dass die Stockwerkeigentümergemeinschaft die fragliche Rechtshandlung nachträglich genehmigt hat. Dieser Nachweis wurde mit Eingabe vom 21. April 2020 erbracht.