2. Gegen den Gesamtbauentscheid vom 10. Februar 2020 reichten die Beschwerdeführenden am 16. März 2020 Beschwerde bei der BVD ein. Sie beantragen die Aufhebung dieses Entscheids und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen insbesondere geltend, dass das Bauvorhaben nicht erschlossen sei und nicht über genügend Parkplätze verfüge, weil die Zufahrt und die angerechneten Parkplätze sich in der Zone für Sport und Freizeitanlagen (ZSF) befänden und deren Nutzung für das Bauvorhaben nicht zonenkonform sei.