Die Beschwerdeführenden haben den Gesamtbauentscheid betreffend den Ausbau der V.________strasse vom 16. September 2019, mit dem auf ihre Einsprache nicht eingetreten wurde, mit Beschwerde bei der damaligen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE; seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion, BVD) angefochten. Mit Verfügung vom 6. November 2019 änderte der Regierungsstatthalter von Thun den Gesamtbauentscheid vom 16. September 2019 insoweit ab, als die Einsprachen der Beschwerdeführenden neu abgewiesen wurden, soweit auf sie einzutreten sei; die diesbezüglichen Erwägungen änderte bzw. ergänzte er.