Mit Gesamtbauentscheid vom 10. Februar 2020 erteilte der Regierungsstatthalter von Thun die Gesamtbaubewilligung. Die Einsprachen wies er ab, soweit er darauf eintrat. Er knüpfte die Gesamtbaubewilligung an verschiedene Auflagen und an u.a. folgende Suspensivbedingung: "Von der vorliegenden Baubewilligung darf erst nach Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung für den Ausbau der V.________strasse (Gesamtbauentscheid bbew 197/2018 vom 16. September 2019 und Verfügung vom 6. November 2019) Gebrauch gemacht werden".