16/19 BVD 110/2020/33 Vorausgesetzt ist dabei die Zuständigkeit der Behörde, auf deren Auskunft oder Verhalten die Privatpartei sich stützt.51 Daher konnte vorliegend eine Auskunft oder ein Verhalten der Gemeinde beim Beschwerdeführer 2 keine Vertrauensposition begründen.