Die bestehende Baute wurde also rechtmässig bewilligt, und die Widersprüche zu den Vorschriften über das Bauen im Gewässerraum und im Bauabstand von Strassen gehen auf seither erlassenes Recht zurück. Es stellt sich die Frage, ob der Beschwerdeführer 2 für das Bauvorhaben, mit dem die bestehende Baute um eine Überdachungskonstruktion erweitert werden soll, eine Besitzstandsgarantie in Anspruch nehmen kann.