die Strassengesetzgebung seit der Bewilligung der Baute geändert. Das seit 1. Januar 2009 gültige Strassengesetz sieht im Gegensatz zum vorherigen Recht nicht mehr vor, dass bestimmte Bauten und Anlagen, wie insbesondere Abstellplätze für Fahrzeuge, ohne Ausnahmebewilligung im Strassenabstand errichtet werden dürfen. Die bestehende Baute wurde also rechtmässig bewilligt, und die Widersprüche zu den Vorschriften über das Bauen im Gewässerraum und im Bauabstand von Strassen gehen auf seither erlassenes Recht zurück.