Die beiden weiteren Fälle wurden durch den Regierungsstatthalter im Jahr 2019 beurteilt. Er bewilligte einen Carport für 3 Autoabstellplätze in der Landwirtschaftszone in I.________, wofür er u.a. eine Ausnahmebewilligung für das Bauen im Gewässerraum erteilte, sowie den Neubau eines Geräteraums mit darüber liegendem Autounterstand in der Landwirtschaftszone in O.________, wofür er u.a. eine Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Strassenabstands erteilte. Der Regierungsstatthalter erklärt in seiner Stellungnahme vom 19. März 2020, es handle sich um Standorte, die von grösseren Häusern umringt und somit nicht gleichartig exponiert seien.