Zwei der Vergleichsfälle betreffen Parkplatzüberdeckungen in der Landwirtschaftszone an der H.________strasse in F.________, für welche die Gemeinde im Jahr 2003 jeweils die Baubewilligung mit Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Strassenabstands erteilt hat. Die beiden weiteren Fälle wurden durch den Regierungsstatthalter im Jahr 2019 beurteilt.