Das B.________bächli verläuft quer zur H.________strasse und zur diese säumenden Bebauung. Nördlich der H.________strasse verläuft das B.________bächli im Grenzbereich zwischen Bau- und Landwirtschaftszone. Es unterquert die H.________strasse und die bestehende Baute auf den Bauparzellen Nr. P.________ und Nr. Q.________; südlich davon grenzt es ein kurzes Stück an den Fussweg und an die bebaute Parzelle Nr. R.________ und fliesst dann aus dem bebauten Gebiet hinaus in die Landwirtschaftszone. Die Raumverhältnisse für das B.________bächli sind damit nur in einem kurzen Abschnitt und vor allem durch die bestehende Baute auf den Bauparzellen beengt. Es liegt keine Situation im Sinne von Art.