Das AGR führt in seiner Stellungnahme vom 1. April 2020 aus, massgebend für die Beurteilung, ob ein Gebiet dicht überbaut ist, seien die konkrete Bebauungssituation und die Lage im Verhältnis zum gesamten Siedlungsgebiet. Der Betrachtungsperimeter umfasse einen Korridor von ca. 50 m x 100 m, einseitig entlang des Gewässers (Mikroperimeter). Sei der Betrachtungsperimeter weitgehend frei von Bauten und Anlagen (weniger als 50 % befestigte Strukturen), so sei das Gebiet nicht dicht überbaut. Vorliegend sei der Gewässerraum im Betrachtungsperimeter weitgehend frei von Bauten und Anlagen. Dies führe zum Schluss, dass es sich nicht um dicht überbautes Gebiet handle.