Für die Qualifikation als "dicht überbautes Gebiet" genügt es auch nicht, dass ein Fliessgewässer oder Seeufer verbaut ist und die Aufwertungsmöglichkeiten im fraglichen Abschnitt beschränkt sind: Der Gewässerraum soll den Raumbedarf des Gewässers langfristig sichern und ist grundsätzlich unabhängig vom Bestehen konkreter Revitalisierungs- oder Hochwasserschutzprojekte auszuscheiden bzw. freizuhalten. Ausnahmebewilligungen sollen vor allem in dicht überbauten städtischen Quartieren und Dorfzentren möglich sein, die (wie Basel und Zürich) von Flüssen durchquert werden.