6. Der Regierungsstatthalter teilte mit E-Mail vom 8. Juni 2020 mit, dass er auf Bemerkungen zu den summarischen Einschätzungen verzichte. Die Gemeinde (Beschwerdeführerin 1) erklärte mit Stellungnahme vom 15. Juni 2020, die summarischen Einschätzungen überzeugten nicht. Sie hielt an ihrer Beschwerde fest. Der Beschwerdeführer 2 reichte mit Kurzbrief vom 15. Juli 2020 Zustimmungserklärungen von weiteren Grundeigentümerschaften sowie eine um die Westansicht ergänzte, ansonsten unveränderte Plandarstellung des Bauvorhabens ein. Zu den summarischen Einschätzungen des Rechtsamtes äusserte er sich nicht.