5. Das Rechtsamt bat die Gemeinde mit Verfügung vom 28. April 2020 um Einreichung der Baubewilligungsakten für die bestehende Baute inkl. Parkplätze auf den Parzellen Nrn. C.________-E.________. Nachdem die Gemeinde diese eingereicht hatte, hielt das Rechtsamt mit Verfügung vom 27. Mai 2020 fest, gemäss summarischer Einschätzung lägen keine besonderen Verhältnisse im Sinne von Art. 81 Abs. 1 SG4 vor, welche die Bewilligung der beantragten Unterschreitung des in Art. 80 Abs. 1 SG festgelegten Strassenabstands rechtfertigen könnten. Erleichterte Vorschriften gälten nach Art. 81 Abs. 2 SG i.V.m. Art. 28 BauG für Kleinbauten; diese Vorschriften dürften aber wohl auf das Bauvorhaben aufgrund