2. Dagegen reichte die Gemeinde A.________ am 11. März 2020 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Entscheids vom 14. Februar 2020 und die Erteilung der Gesamtbaubewilligung für das Vorhaben gemäss Projektänderung vom 28. August 2019. Eventuell sei der angefochtene Entscheid aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Gemeinde rügt insbesondere eine Verletzung der Gemeindeautonomie.