Die Gemeinde teilte ihm mit Schreiben vom 7. November 2018 mit, dass angesichts des hängigen Baugesuchs das ohne Baubewilligung aufgestellte Provisorium (grüner Plastiktunnel) ausnahmsweise bis zum rechtskräftigen Entscheid über das Baugesuch toleriert werde. Am 28. August 2019 reichte der Beschwerdeführer eine Projektänderung ein, mit welcher das Bauvorhaben verkleinert wurde, so dass es neu nur noch die Parzellen Nrn. P.________, Q.________ und E.________ betraf. Die Parzellen liegen in der Wohnzone W1. Mit Verfügung vom 3. Dezember 2019 teilte der Regierungsstatthalter von Thun den Beteiligten mit, dass die