f) Ohne die Bewilligungsfähigkeit des Vorschlags des AGR geprüft zu haben, kann davon ausgegangen werden, dass zwei Möglichkeiten im Raum stehen, um eine rollstuhlgängige Altenteilwohnung zu schaffen, damit die Beschwerdeführenden 2 und 3 weiterhin in der Familienstruktur auf dem Bauernhof leben können. Es ist nicht erkennbar, weshalb es nicht möglich sein sollte, mit der Vorgabe von 100 m2 BGF eine eingeschossige, rollstuhlgängige Wohnung für ein Ehepaar zu erstellen, in der diese auch Pflegedienstleistungen erhalten können.