Wie oben dargelegt, muss die Notwendigkeit des Wohnraums objektiv begründet sein. Zwar stellen eine Gehbehinderung und Krankheiten objektive Faktoren dar, aber diese hängen mit den Beschwerdeführenden 2 und 3 und nicht mit dem Betrieb an sich zusammen. Wären die persönlichen Verhältnisse der Beschwerdeführenden 2 und 3 für die Zonenkonformität massgebend, wäre der Neubau nicht mehr zonenkonform, wenn die Beschwerdeführenden 2 und 3 nicht mehr darin wohnen. Gebäude, die gestützt auf spezielle Konstellationen bewilligt würden, bestehen lange Zeit weiter, was den Zweck des RPG vereiteln würde.25