Die Paraplegiker Vereinigung schlug in der Gebäudeabklärung einen Neubau mit einer 3 ½ - Zimmer-Wohnung vor, um die behinderungsbedingten Bedürfnisse der Beschwerdeführenden ideal abzudecken und das weitere Zusammenleben mit der Familie des Sohns auf dem Bauernhof zu ermöglichen.24 Das vorliegende Bauvorhaben umfasst ein zweigeschossiges Wohnhaus mit einer BGF von ca. 143 m2. Das obere Geschoss, in dem sich die beiden Schlafzimmer befinden, soll mit einem Treppenlift rollstuhlgängig erschlossen werden.