Kantons Bern gelten dafür folgende Richtwerte: 180 m2 BGF für die Betriebsleiterwohnung inklusive Büro, 100 m2 BGF für eine Altenteilwohnung.20 Dies entspricht den Richtwerten des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) und ist auch gerichtlich anerkannt.21 c) Im Bauernhaus bestehen aktuell zwei Wohnungen: eine Maisonettewohnung mit 6 Zimmern, die sich über das Erdgeschoss und einen Teil des Obergeschosses erstreckt, und eine 2-Zimmerwohnung im Obergeschoss. Als Bruttogeschossfläche gilt die Summe aller dem Wohnen oder dem Gewerbe dienenden oder hierfür verwendbaren Geschossflächen, einschliesslich der Mauer- und Wandquerschnitte (vgl. aArt. 93 BauV22).