Ein genügender Antrag liegt vor, wenn sich aus dem Zusammenhang und unter Zuhilfenahme der Begründung sinngemäss ergibt, was verlangt wird.13 Aus der (zwar etwas knappen) Beschwerdebegründung ergibt sich, dass die Beschwerdeführenden sinngemäss die Aufhebung des Bauabschlags und der Verfügung des AGR und die Erteilung der Baubewilligung verlangen. Auf die Beschwerde ist einzutreten. 2. Zonenkonformität