6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet7, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das AGR schliesst mit Stellungnahme vom 15. April 2020 auf Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde beantragt mit Eingabe vom 17. April 2020, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werde.