RPG. Mit Bauentscheid vom 11. Februar 2020 erteilte die Gemeinde Aarwangen den Bauabschlag. 5. Dagegen reichte der Beschwerdeführer 1 am 11. März 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er macht insbesondere geltend, das Bauprojekt beruhe auf den Abklärungen der Schweizerischen Paraplegiker-Vereinigung. Die vorgegebene BGF reiche nicht aus, um die Pflegeabläufe zu gewährleisten und der abtretenden Generation auf dem Landwirtschaftsbetrieb einen würdigen Lebensabend mit zeitgemässem Wohnen zu ermöglichen.