Erforderlich wäre insbesondere der Rückbau einer der beiden Küchen im Bauernhaus, damit keine vermietbare zweite Wohnung mehr besteht, sowie eine Absicherung mit Anmerkungen im Grundbuch.5 Die Beschwerdeführenden erhielten zwei Mal Gelegenheit, eine Projektänderung einzureichen, wovon sie nicht Gebrauch machten.