Am 22. November 2016 reichten die Beschwerdeführenden 2 und 3 zusammen mit dem Beschwerdeführer 1 bei der Gemeinde Aarwangen ein Baugesuch ein (datierend vom 18. November 2016) für den Abbruch des Wagenschopfs und den Neubau eines rollstuhlgängigen Wohnhauses. Das geplante Wohnhaus ist zweistöckig und weist eine Bruttogeschossfläche (BGF) von rund 143 m2 auf. Im leicht versetzten Anbau sind der Technikraum und die Waschküche vorgesehen, daran schliessen eine rollstuhlgängige Einzelgarage sowie eine Doppelgarage an.