1. Der Beschwerdeführer 1 übernahm am 1. Januar 2017 den landwirtschaftlichen Betrieb seiner Eltern (Beschwerdeführende 2 und 3).1 Die beiden Generationen wohnen im Bauernhaus, das zwei Wohnungen aufweist. Die Eltern bewohnen die Betriebsleiterwohnung (6-Zimmer- Maisonettewohnung), der Beschwerdeführer 1 und seine Partnerin leben in der kleinen 2- Zimmer-Wohnung im Obergeschoss. Der Bauernhof (Aarwangen Gbbl. Nr. D.________) liegt in der Landwirtschaftszone und ist Teil der Baugruppe X.________ Das Bauernhaus ist zudem im Bauinventar als erhaltenswert eingetragen (K-Objekt).