3. Der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 haben den Beschwerdeführenden 1 und 2 die Parteikosten im Betrag von Fr. 3'718.15 (inkl. Mehrwertsteuer) und den Beschwerdeführenden 3 und 4 die Parteikosten im Betrag von Fr. 1'826.45 (inkl. Mehrwertsteuer zu ersetzen. Der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 haften jeweils solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher E.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt H.________, eingeschrieben - K.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Frutigen, Bauverwaltung, eingeschrieben