Nachbarn bzw. der Nachbarin kann nur im Überbauungsplanverfahren oder mittels zivilrechtlichen Notwegrechts zwangsweise durchgesetzt werden. Die Beschwerdegegnerschaft kann somit gar nicht sicherstellen, dass die Auflage betreffend Einhaltung der Sichtweiten befolgt und der Anschluss sicher ausgestaltet wird. Eine Strassenanschlussbewilligung könnte unter diesen Umständen nicht erteilt werden. 5. Zusammenfassung und Kosten