Damit sieht die VSS-Norm eine minimale Beobachtungsdistanz von 2.5 m vor.32 Bei einem untergeordneten Strassentyp mit einem horizontalen Verlauf und einer zulässigen Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h muss die Knotensichtweite nach links und nach rechts grundsätzlich jeweils mindestens 20 m betragen.33